Das Gewissen ist nie betrunken

Die Polizei aus Langen in Süd-Hessen schildert den Fall eines jungen Mannes:

Offenbar von seinem schlechten Gewissen geplagt, teilte ein 23-jähriger unter Tränen den eingesetzten Polizisten mit, dass er einen Alkoholtest machen will. Der Mann hatte zuvor selbständig die Polizei verständigt, nachdem er am Samstagmorgen gegen 3 Uhr mit seinem Mazda gegen einen in der Frankfurter Straße geparkten Opel gefahren war. Hierbei war ein Sachschaden von ca. 13.000 Euro entstanden. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte die Gewissensbisse, so dass eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Trotz seines Geständnisses muss der Unfallfahrer bis auf Weiteres zu Fuß gehen.

Kaffeekasse geleert

Aus Ost-Hessen erreicht uns eine weitere Selbstanzeige, die dem Gewissen zu verdanken ist:

Am Dienstag kam ein 14-jähriger Jugendlicher zur Polizeiinspektion und zeigte sich selber an.
Er hatte in einem Verbrauchermarkt in Münnerstadt ein Praktikum absolviert und dort in den letzten Wochen mehrmals Geld aus der Kaffeekasse genommen. Insgesamt „erbeutete“ er 19 Euro. Gequält von seinem schlechten Gewissen suchte er die Polizei auf und „stellte sich“. Trotz der Einsicht des Jugendlichen erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Diebstahls und ein Hausverbot in dem Laden.

Betrüger zeigen sich selbst an

Gewissensmeldung von der Polizei in Mittelfranken: Zwei des umfangreichen Betruges verdächtige Männer haben ihr schlechtes Gewissen erleichtert und sich selbst angezeigt. Durch betrügerisch erlangte Handyverträge richteten sie hohen Schaden an.

Bereits im November 2008 kamen die Männer zur Polizei und legten ein umfangreiches Geständnis ab. Nach nun abgeschlossenen Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Nürnberg stellt sich nachfolgender Sachverhalt dar:

Im Oktober 2008 zogen die beiden 23- und 29-Jährigen durch die Nürnberger Innenstadt und suchten Mobilfunkläden auf. Ihr Ziel soll es gewesen sein, unter Angabe von falschen Tatsachen an hochwertige Mobiltelefone zu gelangen. Insgesamt schlossen sie bei einem Mobilfunkanbieter 34 Verträge ab, bei denen sie 33 Handys dazubekamen. Nur mit einigen telefonierten sie intensiv und verursachten dadurch Kosten in Höhe von knapp 9.000,-- Euro. Nach kurzer Zeit jedoch verkauften sie die Telefone in diversen An- und Verkaufsgeschäften. Den "Gewinn" verbrauchten sie individuell.

Offensichtlich - und das ist aus Sicht der Kriminalbeamten eher ungewöhnlich - trieb die Beschuldigten das schlechte Gewissen ob ihrer Straftaten zur Selbstanzeige. Der 23-Jährige sitzt mittlerweile wegen gleichgelagerter Fälle eines anderen Verfahrens in Untersuchungshaft ein. Er und sein Komplize wurden nun wegen Warenkreditbetruges angezeigt.

Übers Fremdgehen

Der Tagesspiegel widmet dem häufigsten Thema auf gewissen.de einen langen Beitrag: Dem Fremdgehen, dem Betrügen. Soll man es dem Partner beichten oder nicht? Beides ist egoistisch. Das eine, weil dann keine Vorwürfe kommen können, das andere, weil es nur getan wird, um das eigene schlechte Gewissen zu besänftigen. Und immer wieder kommt flehentlich der Ausspruch: Ich habe es doch nicht gewollt, es ist einfach passiert.

Aber das ist die schlimmste Lüge, mit der auch noch versucht wird, das eigene Gewissen zu betrügen. Wer nicht fremdgehen will, der braucht es auch nicht tun. Und Fremdgehen passiert nicht einfach so...

Gewissen und Gehorsam

Der taz schildert die (einseitige) Geschichte eines Totalverweigerers der Bundeswehr:

Silvio W. war auf der Flucht vor den Feldjägern, nachdem er bei der Bundeswehr die Waffennutzung ablehnte und Befehle verweigerte. 37 Tage lang saß er dafür in Arrest. Seiner Angabe nach wurde er von einem Soldaten mit einem Gewehr bedroht. Schließlich sei er geflüchtet. Jetzt steht er in Bensheim vor Gericht. "Ich wüsste nicht, wie es ein Verbrechen sein kann, wenn man sich weigert, Waffen zu benutzen und blinden Gehorsam zu leisten.“, sagt der junge Mann zur taz.

Wie passen überhaupt Gehorsam und Gewissen zusammen, wenn der Gehorsam etwas fordert, was das Gewissen nicht verantworten kann? Wer ist im Recht? Und warum?

Die Verlockung im Supermarktregal

Der Schwarzwälder Bote bringt die Geschichte von einem Pärchen, das in einem Supermarktregal eine Geldbörse gefunden hatte:

Wehingen - Geldbeuteldiebstahl mit Happy-End: Vom schlechten Gewissen geplagt hat ein Dieb in Wehingen (Kreis Tuttlingen) seine Beute zurückgegeben. Sogar die 500 Euro, die er mit der EC-Karte bereits vom Konto der bestohlenen 43-Jährigen abgehoben hatte, händigte der Dieb der verdutzten Besitzerin wieder aus.

Nach Polizeiangaben vom Mittwoch hatte die Frau ihre Börse in einem Supermarktregal liegen lassen. 45 Minuten nach der Tat klingelte der Reumütige mit einer Begleiterin an der Haustür der Bestohlenen. Das Pärchen erklärte, es habe aus Geldnot gehandelt, dann aber beschlossen, doch lieber ehrlich zu bleiben.

Krückendieb stellt sich

Dem Gewissen sei Dank konnte wieder ein Diebstahl aufgeklärt werden. Die Polizei in Göttingen profitierte diesmal vom schlechten Gewissen des Täters:

Der Diebstahl von zwei Gehhilfen am vergangenen Samstagabend (14.02.09) in einer Gaststätte in der Burgstraße ist aufgeklärt. Am Donnerstagnachmittag (19.02.09) meldete sich der reumütige Dieb per Telefon bei der Polizei und gab zu, die Unterarmstützen des 64 Jahre alten Hans B. entwendet zu haben. Eine Funkstreife rückte daraufhin zur Wohnung des bereits polizeilich bekannten 21 Jahre alten Tatverdächtigen nach Bovenden aus. Hier gab der Mann auf Vorhalt an, dass er die Gehhilfen in betrunkenem Zustand mitgenommen habe. Warum könne er sich selbst nicht erklären. Sein schlechtes Gewissen habe ihn schließlich dazu getrieben, sich bei der Polizei zu melden.

Krücke gesucht
Eine der zwei Unterarmstützen übergab der 21-Jährige in seiner Wohnung an die Beamten. Von der zweiten fehlt aber leider jede Spur. Nach Schilderung des Bovenders hat er sie Samstagnacht "irgendwo in der Göttinger Innenstadt" stehen lassen. Wo genau ist unbekannt. Deshalb bittet die Polizei Göttingen jetzt die Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe bei der Suche.

Die verschwundene Gehhilfe ist komplett schwarz, hat einen ergonomisch geformten Handgriff (Foto) und einen an der Rückseite angebrachten Reflektor (Foto). Hinweise nimmt die Polizei Göttingen unter Telefon 0551/491-1013 entgegen.

Alkohol, Verkehr und Gewissen

Der Bonner Polizei trieb das schlechte Gewissen nach einem Unfall einen betrunkenen 17-Jährigen in die Arme:

Ein 17-Jähriger "lieh" sich am Donnerstagabend das Auto seines Bekannten aus und fuhr damit durch Bonn. Bis er in Tannenbusch gegen 20.30 Uhr auf der Oppelner Straße die Kontrolle über seinen Wagen verlor und gegen ein geparktes Auto stieß. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr der junge Mann zunächst weiter.

Während die alarmierten Beamten der City-Wache an der Unfallstelle die Ermittlungen aufgenommen hatten, überkamen den jungen Mann die Zweifel an seinem Handeln. Er fuhr zur Unfallstelle zurück und stellte sich den Beamten. Da er unter Alkoholeinwirkung stand, wurde ihm auf der Wache an der Bornheimer Straße eine Blutprobe entnommen. Nach der Anzeigenerstattung wurde er in die Obhut seines Vaters gegeben.

Den jungen Mann erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verdacht der Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und Unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeuges. Die möglichen zivilrechtlichen Forderungen für den angerichteten Sachschaden belaufen sich auf mindestens 9000 Euro.

Mopeddiebstahl gebeichtet

Die Polizei aus Düren hatte es vor einigen Tagen mit einem reuigen Mofadieb zu tun:

Ein seltener Fall von echter Reue führte am Mittwochabend zu einem ungewöhnlichen Polizeieinsatz. Ein jugendlicher Mopeddieb beichtete seine Tat zunächst seinen Eltern, dann aber auch der Polizei.

Gegen 22.45 Uhr informierte ein 16-Jähriger aus Düren selbst die Polizei darüber, dass er wenige Stunden zuvor, gegen 20.00 Uhr, in Arnoldsweiler ein verschlossen abgestelltes Zweirad entwendet hatte. Wie der Jugendliche den zu seinem Wohnort entsandten Beamten gegenüber eingestand, hatte er das an dem Fahrzeug angebrachte Schloss durchtrennt und das begehrte Zweirad anschließend in einem Waldstück außerhalb der Ortslage versteckt. Zu Hause plagte ihn dann aber das Gewissen, woraufhin er seinen Eltern vom Diebstahl berichtete, bevor er sich dann stellte.

Der 16-Jährige führte die Polizisten zum Standort des entwendeten Mofas. Eigenhändig schob er es zum Abstellort zurück, wo die Beamten den Halter über das Geschehen in Kenntnis setzten. Es ist davon auszugehen, dass sich die immerhin anerkennenswerte Einkehr des jungen Mannes strafmildernd im gegen ihn eingeleiteten Verfahren auswirken wird.

Gestohlenes Geld verbrannt

Die Nürnberger Polizei meldet heute einen sehr kostspieligen Fall von schlechtem Gewissen:

Außergewöhnliche Verwendung für Geld, das sie Mitte August aus ihrer Firma in Nürnberg gestohlen hatte, hatte eine 31-jährige Oberfränkin. Nach dem Diebstahl verbrannte sie die Geldscheine.

Die Angestellte nutzte am 19. August 2008 die Gelegenheit, aus dem geöffneten Safe der Baufirma mehrere Tausend Euro Wechselgeld zu stehlen. Unbemerkt konnte sie die Scheine mit nach Hause nehmen.

Wenige Tage später, so ihre Angaben, plagte sie das schlechte Gewissen ob des Diebstahls. Sie hinterlegte das Geld zunächst bei einer Bekannten. Schließlich entschloss sie sich, die Scheine in einen Topf zu legen und zu verbrennen. Die Asche verstreute sie auf einem Feld.

Trotz der Vernichtung des Beweismaterials gelang es der Kripo Nürnberg, die Beschuldigte zu ermitteln. Offensichtlich erleichtert legte sie in ihrer Vernehmung ein Geständnis ab.

Bei der Absuche des "Verstreuungsortes" konnten tatsächlich noch Reste der verbrannten Geldscheine aufgefunden werden.